Über den ÖVT

Sachverständige –
keine Produktverkäufer.

Der ÖVT ist der Berufsverband österreichischer Versicherungstreuhänder. Beeidet. Zertifiziert. Registriert. Ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet.

Wer sind wir – und wofür stehen wir

Der ÖVT – Verband österreichischer Versicherungstreuhänder und Mediatoren ist der Berufsverband der unabhängigen Versicherungstreuhänder in Österreich. Gegründet mit dem Ziel, Klienten vor den Interessen der Versicherungswirtschaft zu schützen.

Unsere Mitglieder sind nach § 1299 ABGB als Sachverständige tätig – beeidet, zertifiziert und im ÖVT-Treuhandregister mit eigener Registernummer registriert. Ihre Investition wird daher immer im Vorfeld geklärt.
Verantwortungsvoll-Gewissenhaft-Sorgfältig

Der ÖVT ist eine institutionelle Einrichtung (ZVR: 307490426) und verfolgt die gesetzliche Anerkennung des Versicherungstreuhänders als eigenständigen Berufsstand.

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Treuhänder

Nicht Vermittler – Treuepflicht ausschließlich gegenüber dem Klienten.

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Sachverstand

§ 1299 ABGB – Sachverständigenstandard als Grundlage jeder Tätigkeit.

🛡️

Unabhängig

Klares Entlohnungsverhältnis – kein Produktinteresse, kein Interessenskonflikt.

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Ausgebildet

Mehrsemestriger Diplomlehrgang, beeidet, zertifiziert, registriert.

ÖVT-Erfolgsgeschichte

Generation „ÖVT 3.0" – wie aus einer grandiosen Idee ein eigenständiger Berufsstand wurde.

Meilensteine
  • 1997 – Gewerberechtsreform (BGBl. I, Nr. 63/1997)
  • 2002 – Gründung ÖVT & Wiener Börse
  • 2010 – Generationswechsel (Forum Alpbach)
  • 2010+ – Neuausrichtung Diplom-Lehrgang
  • 2010+ – Annäherung Gerichtssachverständigenverband
  • 2023+ – ÖVT-Fremdschadenregulierungsmethode (Markenrecht gesichert)
  • 2025/26 – 3 positive OGH-Urteile
  • 10.06.2026 – „Dritte Halbzeit" – ÖVT 3.0, Wien ÖFB-Campus

1997 wurde aus den eigenständigen Gewerben „Berater in Versicherungsangelegenheiten" (BiV) und „Versicherungsmakler" (VM) über Nacht das verbundene Gewerbe Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten.

KR Kurt Dolezal war über diese Abschaffung „seines" Gewerbes derart erbost, dass er 2002 mit einer grandiosen Idee in die Wiener Börse zur Proponentensitzung einlud: Mit dem Versicherungstreuhänder (VT) und dem ÖVT als deren Berufsverband ließ er aufhorchen. Am 10.07.2002 erfolgte der behördliche „ÖVT-Spatenstich" im zentralen Vereinsregister.

2010 übergab Kurt Dolezal beim Forum Alpbach die operative Vorstandsleitung an die nächste Generation. Es folgte eine Identitätssuche, die Neuausrichtung des Diplom-Lehrgangs nach universitären Richtlinien und die Entwicklung von Methoden, Systemen und Strukturen — bis hin zur Annäherung an den Gerichtssachverständigenverband als Vorbildwirkung.

Mit der ÖVT-Fremdschadenregulierungsmethode und dem Gutachten von RA Univ.-Prof. Dr. Christian Huber wurden die Grundlagen für drei positive OGH-Urteile innerhalb weniger Monate geschaffen. Zahlreiche weitere erfolgreiche gerichtliche Auseinandersetzungen vor Unterinstanzen, professionell vorbereitet und geführt durch unsere ÖVT-Vertrauensanwälte, waren die logische Bestätigung unserer Rechtsansicht.

ibw Gütesiegel Weiterbildung

Seit 30.10.2019 ist der ÖVT mit seinem ÖVT-College als unabhängiger Bildungsanbieter mit dem „ibw-Gütesiegel Weiterbildung Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten" ausgezeichnet. Die dreijährige Gültigkeit wurde mittlerweile ohne Unterbrechung bereits zweimal re-zertifiziert. Zertifikat ansehen ›

Am 10. Juni 2026 wurde in Wien am ÖFB-Campus die „dritte Halbzeit" eingeläutet — ÖVT 3.0 mit bevorstehendem Generationswechsel und dem ÖVT-Senat als institutionellem Rückhalt für kommende Vorstandsgenerationen.

„Der ÖVT-Versicherungstreuhänder wurde in seiner Ausprägung de facto zum eigenen Beruf entwickelt!"
„ÖVT, weil es sich rechnen muss!"

Anna-Maria Taudes MTD, Dipl. VT, ÖVT-Präsidentin — 2. Auflage, Juli 2026

Der Unterschied – klar erklärt

Ein Versicherungstreuhänder ist kein reiner Versicherungsvermittler. Er steht ausschließlich auf der Seite des Klienten – und das ist der entscheidende Unterschied.

ÖVT-Versicherungstreuhänder

  • Vertritt ausschließlich den Klienten
  • Arbeitet projektbezogen
  • Saubere Entlohnungsvereinbarung
  • Sachverständigenstandard § 1299 ABGB
  • Beeidet, zertifiziert, registriert
  • Treuhänderische Verschwiegenheitspflicht
  • Kein Interessenskonflikt möglich

Sachverständigenstandard

Wer sich zu einem Amt, einer Kunst, einem Gewerbe oder einem Handwerk bekennt, muss die gewöhnlich damit verbundenen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Ein ÖVT-Versicherungstreuhänder ist auf diese besondere Sorgfalt vereidigt.

§
1299 ABGB
Sachverständigenstandard

Vorstand & Team

Erfahrene Versicherungsprofis mit einem gemeinsamen Ziel: die Stärkung des Versicherungstreuhänders als eigenständigen Berufsstand.

Anna-Maria Taudes

Anna-Maria Taudes

Präsidentin

Dipl. VT · MTD · VA Taudes Versicherungstreuhand GmbH · Enzersfeld · Ehemaliges Mitglied im Hauptverband der Gerichtssachverständigen · Mitglied der Prüfungskommission der NÖ Versicherungsmakler · Vortragende im Gewerbe- und Maklerrecht · Masterarbeit: „Der verführbare Sachverständige"

Hannes Unger

Hannes Unger

Vizepräsident

Dipl. VT · Hannes Unger Schaden- u. Risikomanagementservice · selbständiger Schadenregulierer · Spezialist für Verkehrsunfälle (Spuren, Haftung, Schadenregulierung) · polizeiliche Ausbildung BPD Wien · ÖVT-Trainer

Thomas Schmaranzer

Thomas Schmaranzer

Vizepräsident

Dipl. VT · Schmaranzer KG · Gosau · Versicherungsmakler in zweiter Generation · Ausschussmitglied der Fachgruppe Versicherungsmakler WKO OÖ

Melanie Nemetz

Melanie Nemetz

Vorstandsmitglied

Dipl. VT · selbstständige Versicherungsmaklerin · Baden · langjährige Geschäftsführungserfahrung bei S&P Service und Partner sowie VERPLAN · Erfahrung bei Wiener Städtische

Stefan Ludwig Groß

Stefan Ludwig Groß

Vorstandsmitglied

Dipl. VT · SLG Versicherungsmakler · Puch bei Hallein · selbständiger Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten · Außendiensterfahrung bei HDI, UNIQA und Allianz

Die Grundlage unserer Arbeit

Die ÖVT-Berufsordnung regelt Rechte und Pflichten der Mitglieder, den Sorgfaltsmaßstab, das Honorarwesen und die Grundsätze der Versicherungstreuhand.

Sie ist die verbindliche Grundlage für alle ÖVT-Mitglieder und schützt Klienten durch klare Standards.

Berufsordnung herunterladen
Art. 1 Wer ist ÖVT-Versicherungstreuhänder?

„ÖVT-Versicherungstreuhänder" (VT) ist in seiner Ausprägung ein eigener Beruf. Er vertritt die Versicherungsrechte seines Klienten (Treugeber) gemäß dem vereinbarten Treuhandverhältnis, um dessen Vermögen bestmöglich zu schützen.

Er ist Mitglied im ÖVT mit eigener Registernummer, öffentlich einsehbar, und auf die besondere Sorgfalt eines Sachverständigen und seiner Berufsordnung vereidet. Seinen Beruf übt er seit mindestens 5 Jahren auf gewerberechtlicher Basis aktiv im Hauptgewerbe aus.

Art. 2 Wer ist diplomierter ÖVT-Versicherungstreuhänder?

Diplomierter Versicherungstreuhänder (Dipl. VT) ist, wer die Voraussetzungen des VT erfüllt, den mehrsemestrigen Lehrgang am ÖVT-College nach universitären Methoden absolviert, eine schriftliche Diplomarbeit verfasst sowie die mündliche Diplomprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Der Dipl. VT hat das Recht, seine schriftlichen Ausfertigungen mit seinem personalisierten 5* ÖVT-Sachverständigen-Rundsiegel „Treuhand geprüft" zu signieren.

Art. 3 Was ist eine ÖVT-Versicherungstreuhand?

Der VT übt seine Tätigkeit ausschließlich in Form einer fremdnützigen (uneigennützigen) Vollmachtstreuhand aus. Das Versicherungstreuhandverhältnis zwischen Treugeber und Treuhänder wird einvernehmlich und schriftlich mit einem Versicherungstreuhandvertrag vereinbart.

Art. 4 Welche Dienstleistung erbringt der VT?

Das Dienstleistungsspektrum umfasst strukturierte Auswahl, Bewertung und Präsentation von Informationen gemäß Versicherungstreuhandvertrag. Dabei unterscheidet man:

  • ÖVT-Beratungsauftrag: Schadenregulierung und Riskmanagement ohne direkte Versicherungsvermittlung
  • ÖVT-Vermittlungsauftrag: Angemessene Risikoanalyse, Deckungskonzept, Vermittlung des bestmöglichen Schutzes
Art. 6 Wie lautet der Sorgfaltsmaßstab?

Der VT erbringt seine Dienstleistungen mit gehobener Sorgfalt und einschlägiger Professionalität gemäß § 1299 ABGB. Er verpflichtet sich zur permanenten Weiterbildung und verfolgt das Marktgeschehen in Lehre, Wirtschaft und Rechtsprechung mit Innovationskraft.

Art. 7 Wie wird der VT tätig?

Der VT ist kraft seiner Ausbildung, Verschwiegenheit, Vertrauenswürdigkeit und Unabhängigkeit durch die Bindung an sein Gewissen als Klientenvertreter in allen Angelegenheiten der privaten Vertragsversicherung tätig — insbesondere bei der treuhändischen Abwicklung, Geltendmachung und Durchsetzung von Versicherungsfällen.

Er ist darüber hinaus berufen, zur Vermeidung von Konflikten mediatorisch beizutragen. Er darf nur solche Mittel anwenden, die mit Gesetz, Anstand und Sitte (Compliance) vereinbar sind, und nur Aufträge annehmen, die er organisatorisch und fachlich erfüllen kann.

Art. 8 Wie wird der VT entlohnt?

Der ÖVT-Versicherungstreuhänder arbeitet auf Honorarbasis nach dem ÖVT-Honorarhandbuch (Leistungs- und Kalkulationsrichtlinie). Das Honorar wird im Versicherungstreuhandvertrag schriftlich vereinbart und ist unabhängig von Provisionen der Versicherungsgesellschaften.

Statuten des ÖVT

Die Statuten regeln Zweck, Aufbau und Organe des ÖVT als gemeinnütziger, parteipolitisch unabhängiger Verein mit Sitz in Enzersfeld im Weinviertel.

Fassung gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 10. Juni 2026.

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§ 1–2 Name, Sitz und Zweck des Vereines

Der Verein führt den Namen ÖVT – Verband österreichischer Versicherungstreuhänder und Mediatoren in Versicherungsangelegenheiten mit Sitz in 2202 Enzersfeld im Weinviertel. Die Tätigkeit erstreckt sich auf ganz Österreich.

Der ÖVT ist ein gemeinnütziger, parteipolitisch unabhängiger Verein. Sein Zweck umfasst die Förderung des Berufsstandes, die Vertiefung von Fachwissen, die Weiterentwicklung des Berufes auf Basis gesetzlicher Bestimmungen und EU-Richtlinien sowie die Verbreitung des Verständnisses für das Versicherungswesen in der Öffentlichkeit.

§ 4–5 Mitgliedschaft und Voraussetzungen

Die Mitglieder gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die mindestens 5 Jahre ununterbrochen hauptberuflich in der Versicherungsmaklerbranche tätig sind.

Die 5-Jahres-Frist kann durch Ablegen der staatlichen Maklerprüfung auf null, bzw. durch qualifizierte Ausbildung oder Güte-Zertifizierung auf 2 Jahre verkürzt werden. Daneben bestehen Anschluss- und Gruppenmitgliedschaften.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht in der Generalversammlung sowie aktives und passives Wahlrecht. Sie unterwerfen sich der ÖVT-Berufsordnung und werden im ÖVT-Register eingetragen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Interessen des Vereines zu fördern, pünktlich Mitgliedsbeiträge zu entrichten und alles zu unterlassen, was dem Ansehen des ÖVT schaden könnte.

§ 8–13 Vereinsorgane und Vorstand

Organe des Vereines sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer, der Sekretär, das Schiedsgericht und die Treuhandprüfer. Weiters kann ein fakultativer Beirat (ÖVT-Senat) eingerichtet werden.

Der Obmann führt den Titel „Präsident" und vertritt den Verein nach außen. Der Vorstand besteht aus mindestens 4 gewählten Mitgliedern und wird alle 2 Jahre von der Generalversammlung gewählt. Vereinsintern gilt das 4-Augen-Prinzip.

Der ÖVT-Senat

Der ÖVT-Senat ist ein dauerhaft eingerichtetes Gremium mit beratender Funktion — der „Ältestenrat" des Verbandes, um langjährige Berufserfahrung für den ÖVT zu nutzen.

Er hat keine Entscheidungs- oder Vertretungsbefugnis. Fassung gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 10. Juni 2026.

Geschäftsordnung herunterladen
§ 1 Aufgaben des ÖVT-Senats

Der Senat kann über Ersuchen des ÖVT-Vorstandes Stellungnahmen zu folgenden Themen abgeben: ÖVT-Kernthemen (wissenschaftlich, fachlich, tagespolitisch, Rechtsprechung), Entwicklung mittel- und langfristiger Ziele, Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen sowie Optimierung der ÖVT-Organisation im fachlich-wissenschaftlichen Bereich.

§ 2–4 Zusammensetzung, Berufung und Führung

Der Senat besteht aus maximal fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag des ÖVT-Präsidenten mit Zustimmung des Vorstandes für zwei Jahre berufen werden. Eine Wiederberufung ist möglich. Die Mitgliedschaft ist ein persönliches Ehrenamt.

Die Senatsmitglieder tragen den Titel „Senator", der Vorsitzende den Titel „Senatspräsident" und sein Stellvertreter den Titel „Senatsvizepräsident". Sitzungen finden halbjährlich, in dringenden Fällen vierteljährlich statt.

§ 8–10 Vertraulichkeit und Compliance

Die Sitzungen des Senats sind nicht öffentlich. Senatsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über Beratungen und Inhalte verpflichtet. Sie dürfen keine eigenen Interessen verfolgen und durch ihre Beratungstätigkeit keinen unmittelbaren beruflichen oder finanziellen Vorteil erzielen — auch nach Beendigung der Funktion.

Methoden mit Niveau

Der ÖVT entwickelt und pflegt eigene Qualitätsstandards für die Arbeit seiner Mitglieder. Diese Methoden schützen Klienten und stärken den Berufsstand.

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ÖVT-Berufsordnung

Verbindliche Verhaltensregeln für alle Mitglieder. Grundlage für Ethik, Sorgfalt und professionelles Auftreten.

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ÖVT-Honorarhandbuch

Transparente Leistungs- und Kalkulationsrichtlinie. Faire, nachvollziehbare Honorare ohne versteckte Provisionen.

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ÖVT-Sachverständigeneid

Jedes Mitglied wird auf die ÖVT-Berufsordnung und den Sachverständigenstandard beeidet – öffentlich einsehbar.

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ÖVT-College

Mehrsemestriger Diplomlehrgang nach universitären Methoden. Zertifiziert durch das ibw (Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft).

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ÖVT-Treuhandregister

Öffentlich einsehbares Mitgliederregister mit Registernummer. Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Klienten.

5* Rundsiegel „Treuhand geprüft"

Exklusiv für Dipl. VT: Das personalisierte Sachverständigen-Rundsiegel als Qualitätsmerkmal auf Gutachten und Schriftstücken.

Werden Sie Teil des ÖVT

Als Versicherungsmakler mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung können Sie ÖVT-Mitglied werden.

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