ÖVT-Mitgliedschaft

Den nächsten Schritt gehen – als ÖVT-Mitglied.

Beeidet. Zertifiziert. Registriert. Der ÖVT steht für einen eigenständigen Berufsstand mit hohen Standards – werden Sie Teil davon.

Wer kann ÖVT-Mitglied werden?

Ordentliche Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Grundvoraussetzung ist die hauptberufliche Tätigkeit als Versicherungsmakler oder Berater in Versicherungsangelegenheiten.

1
Gewerberechtliche Befugnis

Aktive Ausübung als Versicherungsmakler und/oder Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß §§ 94 Z 76 und 137 GewO als reglementiertes Gewerbe im Hauptgewerbe.

2
Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung

Ununterbrochene, hauptberufliche Berufsausübung in unternehmerischer oder leitender Funktion seit mindestens 5 Jahren. In begründeten Ausnahmefällen auch als Geschäftsführer oder Prokurist eines Versicherungstreuhandunternehmens.

3
Aufnahme durch Vorstand

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Verkürzung der 5-Jahres-Frist möglich

In Verbindung mit einem Fachgespräch mit einem ÖVT-Vorstand kann die Frist verkürzt werden:

Auf 0 Jahre

Durch Ablegen der staatlichen Prüfung zum Versicherungsmakler.

Auf 2 Jahre

Durch Nachweis einer qualifizierten Ausbildung (z.B. akademische Ausbildung, berufsspezifische Lehrausbildung) oder durch eine Güte-Zertifizierung (z.B. ÖQA-Gütesiegel, ISO).

Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1a ÖVT-Statuten · Art. 1 ÖVT-Berufsordnung

Die richtige Mitgliedschaft für Sie

Der ÖVT bietet verschiedene Formen der Mitgliedschaft – für Einzelpersonen ebenso wie für Unternehmen und Gruppen.

Ordentlich

Ordentliches Mitglied

Volle Beteiligung an der Vereinsarbeit. Stimmrecht in der Generalversammlung sowie aktives und passives Wahlrecht.

  • Stimmrecht in der GV
  • Aktives & passives Wahlrecht
  • Eigene ÖVT-Registernummer
  • Eintrag im ÖVT-Register
  • Zugang zum ÖVT-College
Anschluss

Anschlussmitgliedschaft

Für Mitglieder mit zwei oder mehr branchenspezifischen Betrieben. Jeder Betrieb erhält eine eigene Registernummer.

  • Hauptmitglied: voller Beitrag
  • Anschlussmitglieder: 50% Beitrag
  • Eigene Registernummer je Betrieb
  • Alle Rechte des ordentl. Mitglieds
Gruppe

Gruppenmitgliedschaft

Die Gruppe wird außerordentliches Mitglied. Einzelne Büros sind ordentliche Mitglieder mit reduziertem Beitrag.

  • Gruppe: doppelter Beitrag
  • Büros: 20% Beitragsreduktion
  • Max. 5 Stimmrechte gesamt
  • Zentrales Inkasso durch Gruppe
Weiteres

Außerordentlich & Ehren

Außerordentliche Mitglieder fördern den Verein durch erhöhten Beitrag. Ehrenmitglieder werden für besondere Verdienste ernannt.

  • Außerord.: Personen & Gesellschaften aus dem Versicherungswesen
  • Ehrenmitglied: Ernennung durch GV
  • Ruhende Gewerbe: 25% Beitrag

So werden Sie ÖVT-Mitglied

Der Aufnahmeprozess ist unkompliziert. Der Vorstand entscheidet über jede Aufnahme persönlich – für die Qualität des Verbandes.

1
Kontaktaufnahme & erste Informationen

Nehmen Sie Kontakt mit dem ÖVT-Vorstand auf. Sie erhalten alle notwendigen Informationen zu Voraussetzungen und Beiträgen.

2
Einreichung des Aufnahmeantrags

Sie reichen den Aufnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen (Gewerbeberechtigung, Berufstätigkeit) beim Vorstand ein.

3
Prüfung durch den Vorstand

Der Vorstand prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Aufnahme. Bei verkürzter Berufszeit findet vorab ein Fachgespräch statt.

4
Beeidigung & Registrierung

Nach Aufnahme werden Sie auf die ÖVT-Berufsordnung beeidet und erhalten Ihre persönliche ÖVT-Registernummer – öffentlich einsehbar im ÖVT-Register.

Rechte & Pflichten

Ihre Rechte als Mitglied
  • Teilnahme an allen Veranstaltungen des ÖVT
  • Nutzung der Vereinseinrichtungen
  • Stimmrecht in der Generalversammlung
  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Eintrag im öffentlichen ÖVT-Register
  • Zugang zur Diplomausbildung am ÖVT-College
  • Information über Tätigkeit und Gebarung des Vereines
Ihre Pflichten als Mitglied
  • Förderung der Interessen des ÖVT
  • Einhaltung der ÖVT-Statuten und Beschlüsse
  • Unterwerfung unter die ÖVT-Berufsordnung
  • Pünktliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags
  • Wahrung des Ansehens des ÖVT
  • Permanente Weiterbildung (gem. Art. 6 BO)
Beendigung der Mitgliedschaft
  • Austritt nur zum 31.12. – mind. 1 Monat vorher
  • Streichung bei Beitragsrückstand (3-malige Mahnung)
  • Ausschluss bei grober Verletzung der Mitgliedspflichten
  • Ruhende Gewerbe: Weiterführung mit 25% Beitrag möglich
Dipl. Versicherungstreuhänder werden

Nur ordentliche Mitglieder und Absolventen des ÖVT-Lehrgangs sind zur Diplomprüfung zum „Diplomierten Versicherungstreuhänder" berechtigt.

→ Zur Ausbildung

Interesse an der ÖVT-Mitgliedschaft?

Nehmen Sie Kontakt auf – der Vorstand beantwortet Ihre Fragen und begleitet Sie durch den Aufnahmeprozess.

Inkorporationsgebühr & Jahresmitgliedsbeitrag

Einmalig
€ 120,–
Inkorporationsgebühr – beinhaltet die Ausstellung des personalisierten ÖVT-Honorarhandbuches sowie Eintrag im ÖVT-Register.
Jährlich
€ 300,–
Jahresmitgliedsbeitrag – berechtigt zur Verwendung der ÖVT-Unterlagen sowie zum Hinweis auf die Mitgliedschaft.

Mindestmitgliedschaft: 3 Jahre. Kündigung zum 31.12. mit 1 Monat Frist, frühestens nach 3 Jahren.

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E-Mail
office@oevt.at
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Telefon
0664 / 248 97 00
📍
Adresse
Abt-Benno-Str. 19
A-2202 Enzersfeld

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