Den nächsten Schritt gehen – als ÖVT-Mitglied.
Beeidet. Zertifiziert. Registriert. Der ÖVT steht für einen eigenständigen Berufsstand mit hohen Standards – werden Sie Teil davon.
Wer kann ÖVT-Mitglied werden?
Ordentliche Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Grundvoraussetzung ist die hauptberufliche Tätigkeit als Versicherungsmakler oder Berater in Versicherungsangelegenheiten.
Gewerberechtliche Befugnis
Aktive Ausübung als Versicherungsmakler und/oder Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß §§ 94 Z 76 und 137 GewO als reglementiertes Gewerbe im Hauptgewerbe.
Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung
Ununterbrochene, hauptberufliche Berufsausübung in unternehmerischer oder leitender Funktion seit mindestens 5 Jahren. In begründeten Ausnahmefällen auch als Geschäftsführer oder Prokurist eines Versicherungstreuhandunternehmens.
Aufnahme durch Vorstand
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Verkürzung der 5-Jahres-Frist möglich
In Verbindung mit einem Fachgespräch mit einem ÖVT-Vorstand kann die Frist verkürzt werden:
Auf 0 Jahre
Durch Ablegen der staatlichen Prüfung zum Versicherungsmakler.
Auf 2 Jahre
Durch Nachweis einer qualifizierten Ausbildung (z.B. akademische Ausbildung, berufsspezifische Lehrausbildung) oder durch eine Güte-Zertifizierung (z.B. ÖQA-Gütesiegel, ISO).
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1a ÖVT-Statuten · Art. 1 ÖVT-Berufsordnung
Die richtige Mitgliedschaft für Sie
Der ÖVT bietet verschiedene Formen der Mitgliedschaft – für Einzelpersonen ebenso wie für Unternehmen und Gruppen.
Ordentliches Mitglied
Volle Beteiligung an der Vereinsarbeit. Stimmrecht in der Generalversammlung sowie aktives und passives Wahlrecht.
- Stimmrecht in der GV
- Aktives & passives Wahlrecht
- Eigene ÖVT-Registernummer
- Eintrag im ÖVT-Register
- Zugang zum ÖVT-College
Anschlussmitgliedschaft
Für Mitglieder mit zwei oder mehr branchenspezifischen Betrieben. Jeder Betrieb erhält eine eigene Registernummer.
- Hauptmitglied: voller Beitrag
- Anschlussmitglieder: 50% Beitrag
- Eigene Registernummer je Betrieb
- Alle Rechte des ordentl. Mitglieds
Gruppenmitgliedschaft
Die Gruppe wird außerordentliches Mitglied. Einzelne Büros sind ordentliche Mitglieder mit reduziertem Beitrag.
- Gruppe: doppelter Beitrag
- Büros: 20% Beitragsreduktion
- Max. 5 Stimmrechte gesamt
- Zentrales Inkasso durch Gruppe
Außerordentlich & Ehren
Außerordentliche Mitglieder fördern den Verein durch erhöhten Beitrag. Ehrenmitglieder werden für besondere Verdienste ernannt.
- Außerord.: Personen & Gesellschaften aus dem Versicherungswesen
- Ehrenmitglied: Ernennung durch GV
- Ruhende Gewerbe: 25% Beitrag
So werden Sie ÖVT-Mitglied
Der Aufnahmeprozess ist unkompliziert. Der Vorstand entscheidet über jede Aufnahme persönlich – für die Qualität des Verbandes.
Kontaktaufnahme & erste Informationen
Nehmen Sie Kontakt mit dem ÖVT-Vorstand auf. Sie erhalten alle notwendigen Informationen zu Voraussetzungen und Beiträgen.
Einreichung des Aufnahmeantrags
Sie reichen den Aufnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen (Gewerbeberechtigung, Berufstätigkeit) beim Vorstand ein.
Prüfung durch den Vorstand
Der Vorstand prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Aufnahme. Bei verkürzter Berufszeit findet vorab ein Fachgespräch statt.
Beeidigung & Registrierung
Nach Aufnahme werden Sie auf die ÖVT-Berufsordnung beeidet und erhalten Ihre persönliche ÖVT-Registernummer – öffentlich einsehbar im ÖVT-Register.
Rechte & Pflichten
Ihre Rechte als Mitglied
- Teilnahme an allen Veranstaltungen des ÖVT
- Nutzung der Vereinseinrichtungen
- Stimmrecht in der Generalversammlung
- Aktives und passives Wahlrecht
- Eintrag im öffentlichen ÖVT-Register
- Zugang zur Diplomausbildung am ÖVT-College
- Information über Tätigkeit und Gebarung des Vereines
Ihre Pflichten als Mitglied
- Förderung der Interessen des ÖVT
- Einhaltung der ÖVT-Statuten und Beschlüsse
- Unterwerfung unter die ÖVT-Berufsordnung
- Pünktliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags
- Wahrung des Ansehens des ÖVT
- Permanente Weiterbildung (gem. Art. 6 BO)
Beendigung der Mitgliedschaft
- Austritt nur zum 31.12. – mind. 1 Monat vorher
- Streichung bei Beitragsrückstand (3-malige Mahnung)
- Ausschluss bei grober Verletzung der Mitgliedspflichten
- Ruhende Gewerbe: Weiterführung mit 25% Beitrag möglich
Dipl. Versicherungstreuhänder werden
Nur ordentliche Mitglieder und Absolventen des ÖVT-Lehrgangs sind zur Diplomprüfung zum „Diplomierten Versicherungstreuhänder" berechtigt.
→ Zur AusbildungInteresse an der ÖVT-Mitgliedschaft?
Nehmen Sie Kontakt auf – der Vorstand beantwortet Ihre Fragen und begleitet Sie durch den Aufnahmeprozess.
Inkorporationsgebühr & Jahresmitgliedsbeitrag
Mindestmitgliedschaft: 3 Jahre. Kündigung zum 31.12. mit 1 Monat Frist, frühestens nach 3 Jahren.
Schreiben Sie uns direkt – wir melden uns innerhalb von 2 Werktagen.