Vier Kernbereiche – ein Versicherungstreuhänder.
Als ÖVT-Versicherungstreuhänder und Sachverständige vertreten wir außergerichtlich die Versicherungsrechte unserer Klienten – um deren Vermögen bestmöglich zu schützen.
Haben Sie ein Problem mit Ihrer Versicherung?
Finden Sie den nächsten ÖVT-Versicherungstreuhänder in Ihrer Nähe.
Was wir für Sie tun
Der ÖVT-Versicherungstreuhandvertrag wird mit dem Klienten in drei Formen begründet – je nach Aufgabengebiet klar abgegrenzt.
Schadenhilfe
Fremdschadenregulierung & Leistungsansprüche
- Leistungsansprüche gegen den eigenen Versicherer
- Schadenersatz als Geschädigtenvertreter möglich
- Außergerichtliche Abwicklung
- Mediatorische Unterstützung bei Bedarf
Risikomanagement
Analyse, Bewertung & Deckungskonzepte
- Risikoerkennung & Bewusstmachung
- Vertrags- und Risikoanalysen
- Marktuntersuchungen
- Deckungskonzepte & Absicherung
Vermittlung
Unabhängige Versicherungsvermittlung
- Angemessene Risikoanalyse
- Vermittlung des bestmöglichen Schutzes
- Polizzenprüfung & -aushändigung
- Periodische Überprüfung der Polizzen
Honorarberatung
Transparent. Unabhängig. Auf Ihrer Seite.
- Vergütung nach ÖVT-Honorarhandbuch
- Kein Provisionsinteresse
- Schriftlicher Kostenrahmen vorab
- Nach Zeit- oder Pauschalaufwand
Schadenhilfe & Fremdschadenregulierung
Wenn der Versicherer eine berechtigte Leistung ablehnt oder kürzt – dann ist der ÖVT-Versicherungstreuhänder gefragt. Als Fremdschadenregulierungsspezialist vertritt er Ihre Interessen außergerichtlich, direkt gegenüber dem Versicherer.
Das Besondere: Bei Fremdschäden können die Kosten des Versicherungstreuhänders als Schadenersatz vom gegnerischen Haftpflichtversicherer ersetzt werden. Dann trägt der Klient keine Kosten.
Der Versicherer lehnt eine berechtigte Leistung ab
Der ÖVT-Versicherungstreuhänder sorgt als Fremdschadenregulierungsspezialist für die außergerichtliche Aufklärung und Durchsetzung des Anspruchs. Die Kosten werden als Schadenersatz vom KFZ-Haftpflichtversicherer getragen.
ÖVT-Schadenregulierungsauftrag · Art. 4.1.1 BORisikomanagement in Versicherungsangelegenheiten
Bevor ein Schaden entsteht – der ÖVT-Riskmanagementauftrag analysiert und bewertet Risiken systematisch. Ziel ist die strukturierte Erkennung, Bewusstmachung und Minderung von Risiken.
Dieser Auftrag erfolgt ohne direkte Versicherungsvermittlung – der Fokus liegt rein auf der Analyse und dem Schutzkonzept im Interesse des Klienten.
- Vertragsanalysen – bestehende Polizzen auf Lücken prüfen
- Risikoanalysen – individuelle Risikosituation erfassen
- Marktuntersuchungen – Angebote objektiv vergleichen
- Deckungskonzepte – maßgeschneiderten Schutz entwickeln
- Externe Experten – Bau- oder technische SV bei Bedarf
Das neue Gewerbe steht nicht in der Polizze
Umfangreiche Expertise des ÖVT-Versicherungstreuhänders ohne Vermittlungsauftrag – Risikoanalysen und Deckungskonzepte bringen erst nach und nach Licht ins Dunkel. Abrechnung pauschal nach ÖVT-Honorarhandbuch.
ÖVT-Riskmanagementauftrag · Art. 4.1.2 BOVersicherungsvermittlung auf Treuhandbasis
Der ÖVT-Versicherungsvermittlungsauftrag folgt den Grundsätzen des Maklergesetzes (§§ 28–32 MaklerG) – mit dem entscheidenden Unterschied: Der Treuhänder steht ausschließlich auf der Seite des Klienten.
Provision ist möglich – aber nie das Hauptinteresse. Gehen die Leistungen über die vermittlungsakzessorischen Verpflichtungen hinaus, hat der VT das Recht, zusätzlich ein Honorar nach dem ÖVT-Honorarhandbuch zu vereinbaren.
- Angemessene Risikoanalyse & Deckungskonzept
- Solvenzprüfung des Versicherers
- Vermittlung des bestmöglichen Schutzes
- Polizzenprüfung & -aushändigung
- Unterstützung vor und im Versicherungsfall
- Periodische Überprüfung bestehender Polizzen
Der Unterschied bei der Vergütung
Primär auf Honorarbasis tätig. Provision ist möglich – aber nie das Hauptinteresse. Vergütung richtet sich nach dem ÖVT-Honorarhandbuch und wird schriftlich vorab vereinbart.
Vergütung ausschließlich durch Provision der Versicherungsgesellschaft. Das Provisionsinteresse steht im Vordergrund – ein Interessenskonflikt ist strukturell möglich.
Honorarberatung – transparent & unabhängig
Das ÖVT-Honorarhandbuch (Leistungs- und Kalkulationsrichtlinie) schafft Transparenz: Klienten wissen vorab, was sie erwartet – ohne versteckte Provisionen.
⏱ Nach Zeitaufwand
Stundenbasierte Abrechnung gemäß ÖVT-Honorarhandbuch für komplexe, individuelle Aufträge.
📦 Pauschal
Für klar definierte Aufgaben wird ein Pauschalhonorar schriftlich im Treuhandvertrag vereinbart.
📑 Leistungsverzeichnis
Jede Leistung ist im ÖVT-Honorarhandbuch transparent aufgeführt – keine Überraschungen.
Grundlage jedes Auftrags ist ein klar umschriebener ÖVT-Versicherungstreuhandvertrag mit vereinbartem Kostenrahmen – gemäß Art. 5 der ÖVT-Berufsordnung.
Weiteres Fallbeispiel
Eigenheim wird zur Produktionshalle – und ist nicht versichert
Das Gutachten des ÖVT-Versicherungstreuhänders liefert erst die Basis für die Versicherbarkeit dieses exponierten Risikos. Die Kosten sind bei weitem nicht durch die ortsübliche Provision gedeckt – sie werden nach Zeitaufwand und ÖVT-Honorarhandbuch abgerechnet, wie mit dem Klienten vereinbart.
ÖVT-Versicherungsvermittlungsauftrag · Art. 4.2 BO